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40.000 Euro für Kultur im ländlichen Raum des Landkreises Leer – Aufruf zur Mitgestaltung

40.000 Euro für die Kultur im ländlichen Raum: Der Landkreis Leer hat erfolgreich einen Wettbewerbsbeitrag in dem Bundesprogramm Aller.Land platziert. In dem Programm geht es darum, Kultur in die ländlichen Räume zu bringen. Ziel ist die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer können sich noch anmelden. „Das ist eine große Chance für unseren Landkreis. Wir sollten sie nutzen“, so Landrat Matthias Groote. „Deshalb würde ich mich freuen, wenn möglichst viele mitmachen.“

Aller.Land "KunstLeer"

Die Landschaft im Landkreis Leer ist äußerst vielfältig. Sie ist geprägt durch Marsch, Geest, Moor und Wasser. Male ein Bild oder mache ein Foto dieser Landschaften im Landkreis Leer. Oder du arbeitest mit dem Material der Landschaft: Ton, Sand, Torf, Wasser. Es gibt keine thematische Begrenzung – auch ein Foto deiner Sandburg ist willkommen.

Es gibt keine Altersbegrenzung und auch Gruppen können teilnehmen.

Zusammen gestalten wir so die Frühjahrsaustellung 2025 im Schloss Evenburg in Leer. Eine Jury wird im Dezember die Auswahl treffen. Der letzte Abgabetermin ist daher der 30. November.

Der Wettbewerb wird für die Bewerbung Aller.Land vom Landkreis Leer durchgeführt.

Jetzt mitmachen:

Teilnahmebedingungen Aller.Land "KunstLeer"

Der Rechteinhaber räumt dem Landkreis Leer die für den regulären weltweiten Vertrieb des Angebotes erforderlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den übersandten Bildern kostenlos ein. Dies umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfältigung auch in Datenbanken, Änderung und Veröffentlichung sowie alle Rechte zur multimedialen Nutzung, zum Abruf und Nutzung über das Internet durch Dritte, auch in der Öffentlichkeit. Der Rechteinhaber ist für alle dem Landkreis Leer überlassenen Bilddateien und Informationen selbst verantwortlich. Der Rechteinhaber stellt den Landkreis Leer von Schäden bzw. Ansprüchen Dritter frei, die auf vom Rechteinhaber eingestellte Inhalte und Informationen beruhen. Eine Haftung entfällt in dem Umfang, in dem der Rechteinhaber den Schaden nicht zu vertreten hat oder auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln des Landkreis Leer beruht.

Der Landkreis Leer ist berechtigt aber nicht verpflichtet, die vom Rechteinhaber übersandten Bilder auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Sollten nach Meinung des Landkreis Leer einzelne Bilder des Rechteinhabers gegen geltendes Recht verstoßen, ist der Landkreis Leer berechtigt, die Bilder ohne vorherige Ankündigung zu entfernen. Bei strafbaren Inhalten bleibt eine Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden vorbehalten. Bei berechtigten Beschwerden oder Beanstandungen von Dritten gegen die Bilder des Rechteinhabers gleich aus welchem Rechtsgrund wird der Landkreis Leer die Inhalte in jedem Fall umgehend löschen. Eine Inanspruchnahme des Landkreis Leer wegen Sperrung von Inhalten nach Anzeige oder Beschwerde durch Dritte ist ausgeschlossen, soweit der Landkreis Leer nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich eine ungerechtfertigte Löschung vorgenommen hat.

Für eine Datensicherung der vom Rechteinhaber gespeicherten Daten und Informationen ist der Rechteinhaber verantwortlich; eine Sicherung (Back-Up) seitens des Landkreis Leer erfolgt nicht. Für Beschädigung oder Verlust von jeglichen dem Landkreis Leer zur Verfügung gestellten Filmen, Negativen, Dias, Fotos, Datenträgern oder sonstigen Gegenständen oder Vorlagen wird ebenfalls ausdrücklich keine Haftung übernommen.

Datenschutzhinweise Aller.Land "KunstLeer"

zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten auf Basis der erteilten Einwilligung.

Wer ist für Datenverarbeitung verantwortlich?

Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts ist der

Landkreis Leer

- Der Landrat -
Bergmannstraße 37, 26789 Leer (Ostfriesland)
Telefon: 0491 926-0
Telefax: 0491 926-1388
E-Mail: info@lkleer.de

Unser Datenschutzbeauftragter:

Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an:

Datenschutzbeauftragter des Landkreises Leer
ITEBO GmbH
Stüvestr. 26
49076 Osnabrück
E-Mail: dsb@itebo.de

Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Der Zweck der Verarbeitung ist der vorstehenden Einwilligungserklärung zu entnehmen. Die Verarbeitung erfolgt auf Basis Ihrer Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. a DSGVO.

Empfänger der Daten

Die erhobenen Daten werden primär intern verarbeitet. Des Weiteren können Ihre Daten von uns an externe Dienstleister übermittelt werden, die uns weisungsgebunden bei der Datenverarbeitung unterstützen. Eine Übermittlung ins Ausland findet nicht statt, insbesondere auch nicht in ein Drittland außerhalb der EU. Sofern Sie in eine Datenweitergabe eingewilligt haben, erfolgt die Datenweitergabe entsprechend ihrer Vorgaben.

Ihre Rechte

Sie haben uns gegenüber folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten: Recht auf Auskunft, Recht auf Berichtigung oder Löschung, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung, Recht auf Datenübertragbarkeit.

Speicherung und Löschung personenbezogener Daten

Wir verarbeiten und speichern ihre personenbezogenen Daten nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder in Gesetzen oder Vorschriften, denen wir unterliegen, vorgesehen wurde und solange Sie Ihre erteilte Einwilligung zur Datenverarbeitung nicht widerrufen haben.

Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.

Beschwerderecht:

Sie haben das Recht, sich über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, z. B. bei dem

Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstr. 5
30159 Hannover

Telefon: 0511/12 450
E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de

Das Bild kann als jpg oder png eingereicht werden.

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Aller.Land Ablauf

In der ab Februar 2024 beginnenden Entwicklungsförderung erhält der Landkreis Leer 40.000 Euro für ein erstes beteiligungsorientiertes künstlerisches Projekt. Parallel soll der Aufbau eines vielschichtigen Netzwerks, dass Ideen für die Zukunft im Landkreis Leer entwickelt, erfolgen. An dem Aufbau des Netzwerks kann sich jeder Mensch sowie Institutionen, Vereine, Dorfgemeinschaften, Familien- und Jugendzentren beteiligen. Gemeinsam soll eine Vision für die ländlichen Räume im Landkreis Leer entwickelt werden, von der möglichst viele Menschen durch noch mehr gesellschaftlichen Zusammenhalt profitieren. Das Programm ist offen und schreibt keine Themenfelder vor. Der Kulturbegriff ist weit und umfasst alle Aspekte, so zum Beispiel auch die Alltagskultur.

Sofern in 2024 der Aufbau des Netzwerks gelingt, gemeinsam frische Ideen für die ländlichen Räume im Landkreis Leer entwickelt werden und am Ende eine Jury überzeugt wird, gibt es in der 2. Stufe bis zu 1,5 Millionen Euro über 5 Jahre. „Das ist eine phantastische Möglichkeit, um tolle Dinge auf den Weg zu bringen“, so Kulturamtsleiterin Birgit Zimmermann.

Über das Programm:

„Aller.Land – zusammen gestalten. Strukturen stärken“ ist ein Förderprogramm für Kultur, Beteiligung und Demokratie. Es richtet sich an ländliche, insbesondere strukturschwache ländliche Regionen in ganz Deutschland. Gefördert wird „Aller.Land“ durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie durch die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb). Programmpartner ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Der Bund stellt für das Förderprogramm von 2023 bis 2030 insgesamt 69,4 Millionen Euro aus dem Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus) sowie aus Mitteln der bpb zur Verfügung. Umgesetzt wird es vom Programmbüro Aller.Land (Projekteure bakv gGmbH).
www.allerland-programm.de