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Gebührenordnung nach §5 der Kreismusikschule Leer

Auf dieser Seite sehen Sie einen Auszug aus der Gebührenordnung der Kreismusikschule Leer. Um die vollständige Gebührenordnung einzusehen, laden Sie sich bitte das vollständige Dokument runter. Sie finden das Dokument unter "Downloads".

Online Anmeldung:

Nr.

Unterrichtsangebot

Jahresgebühr

Abschlag monatlich

 

 Anmeldegebühr eimalig pro Person: 10€

 

 

 1

Elementar-/Grundfächer

 

 

 1.1

Musikzwerge (Eltern-Kind-Kurs) 45 Min. 

264,00 € 

22,00 € 

 1.2

Spielplazt Musik 45 Min. 

300,00 €

25,00 € 

 1.3

Musikwerkstatt (Orientierungsjahr) 45 Min.  

300,00 € 

25,00 € 

 1.4

Musikkinder (instrumental Einsteigerkurse) 45 Min. 

420,00 €

35,00 € 

 1.5

Singschle Leer  (Chorausbildung mit integrierter Stimmbildung)

180,00 € 

15,00  € 

 2

 Instrumentale- /Vokale Hauptfächer

 

 

2.1

Einzelunterricht 45 Min. (EU45)

1.164,00 €

97,00  €

2.2

Einzelunterricht 30 Min. (EU 30)

828,00 €

69,00 €

2.3

Partnerunterricht 45 Min. (PU 45)

696,00 €

58,00 €

2.4

Partnerunterricht 30 Min. (PU 30)

540,00 €

45,00 €

2.5

Gruppenunterricht 3 bis 5 Schüler*innen 45 Min. (GU3)

540,00 €

45,00 €

3

Ensemble-/Ergänzungfächer

   
 

Orchester, Ensembles, Chöre, Kammermusik, Musiktheorie

   

3.1

für externe Teilnehmer

228,00 €

19,00 €

3.2

für Teilnehmer der Kreismusikschule

gebührenfrei

0,00 €

4

Instrumentalklassen- und Neigungsgruppenunterricht in allgemeinbildenden Schulen

   

4.1

Kleingruppenunterricht bis 8 Teilnehmende

504,00 €

42,00 €

4.2

Großgruppenunterricht ab 9 Teilnehmende

264,00 €

22,00 €

4.3

Bläserklassen

504,00 €

42,00 €

5

Instrumente

   

5.1

im 1. Jahr

 

10,00 €

5.2

im 2. Jahr

 

12,00 €

5.3

ab dem 3. Jahr

 

14,00 €

5.4

Bereitstellungsgebühr für Klaviere und Harfen

 

2,00 €

6

Erwachsenenzuschlag ab dem vollendeten 25. Lebensjahr

20%

 

Online Anmeldung:

Bitte beachten Sie auch die Schulordnung der Kreismusikschule Leer!
Diese finden Sie unter: "Downloads"