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Studienvorbereitende Ausbildung

Die Studienvorbereitende Ausbildung ist eine studien- und berufsvorbereitende Ausbildung, die nach standardisierten Richtlinien des Verbands deutscher Musikschulen von der Musikschule durchgeführt wird. Sie hat die Aufgabe, junge Menschen, die ein besonderes Interesse und Potenzial erkennen lassen, auf ein mögliches künstlerisches beziehungsweise pädagogisches Musikstudium oder auch auf eine in Erwägung gezogene musikbezogene Berufsausbildung vorzubereiten. Insbesondere bei älteren Schülerinnen und Schülern sollte eine entsprechende Eignung und Zielgerichtetheit erkennbar sein.

In der Studienvorbereitenden Ausbildung werden die individuellen Begabungen der aufgenommenen Bewerberinnen und Bewerber so gefördert, dass ihr musikalisches Potenzial und ihre Leistungsfähigkeit in besonderer Weise zur Entfaltung gebracht werden und eine gezielte Auseinandersetzung mit einem musikbezogenen Berufsziel ermöglicht wird.

Voraussetzung für die Aufnahme in das Förderprogramm ist die Teilnahme an der Aufnahmeprüfung sowie an den einmal jährlich stattfindenden Zwischenprüfungen.



Unterricht

Die Studienvorbereitende Ausbildung umfasst folgende Fächer:

  1. Pflichtfächer
    - Instrumentales/vokales Hauptfach (60 Minuten)
    - Musiktheorie/Gehörbildung (60/90 Minuten)
    - Ensemblefach (dazu kann auch die Teilnahme an einem Schulorchester gehören)

  2. Optional:
    - Instrumentales/vokales Nebenfach


Kosten

Bei bestandener Aufnahme- beziehungsweise Zwischenprüfung fallen für Förderschüler und Förderschülerinnen der Studienvorbereitenden Ausbildung keine zusätzlichen Kosten an:

  • Musiktheorie
    Für Schüler und Schülerinnen der Studienvorbereitenden Ausbildung ist der Unterricht in Musiktheorie/Gehörbildung und Ensemblespiel entgeltfrei.

  • Instrumentales/vokales Hauptfach (60 Minuten)

    Für das instrumentale/vokale Hauptfach gilt der Tarif für den Einzelunterricht 45 Minuten, die zusätzlichen 15 Minuten Hauptfachunterricht sind für Schüler und Schülerinnen der Studienvorbereitenden Ausbildung kostenfrei.

    Für Schüler und Schülerinnen einer Kooperationslehrkraft der Kreismusikschule, werden die zusätzlichen 15 Minuten Hauptfachunterricht durch einen entsprechenden Honorarzuschuss an die kooperierende Lehrkraft unterstützt, sofern ein Unterrichtsvertrag über Einzelunterricht 45 Minuten in diesem Hauptfach vorliegt.

  • Ensemblefach
    Ensemblefachunterricht ist für Schüler und Schülerinnen der Kreismusikschule kostenfrei.

  • Optionales instrumentales/vokales Nebenfach
    Das Nebenfach ist gebührenpflichtig, es besteht aber Anspruch auf Mehrfächerermäßigung.


Aufnahmeprüfung

Um in die Studienvorbereitende Ausbildung aufgenommen werden zu können, ist die Teilnahme an der Aufnahmeprüfung erforderlich. Sie besteht aus einem praktischen Teil im instrumentalen/vokalen Hauptfach und einer kurzen Hörprüfung.

Im Hauptfach müssen Werke aus zwei unterschiedlichen Stilrichtungen, die die Vielseitigkeit des Kandidaten erkennen lassen, mit einer Gesamtdauer von circa zehn Minuten vorgetragen werden. Bei der kurzen Hörprüfung wird berücksichtigt, dass unter Umständen noch keine umfassenden theoretischen Grundlagen vorhanden sind.

Die Zulassung zur Studienvorbereitenden Ausbildung erfolgt nach erfolgreich abgelegter Aufnahmeprüfung.

(Bitte beachten: Der Schülerprofilbogen muss bei der Anmeldung zwingend mit ausgefüllt werden)